Teilnahmebedingungen:

 

1.       Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer verbindlich, an dem Lehrgang der Jagdschule Schlachter teilnehmen zu wollen. Der Lehrgang umfasst lediglich die Vorbereitung auf die Jägerprüfung, nicht jedoch die Prüfung selbst.

2.       Die Jagdschule Schlachter ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Eingang durch schriftliche Bestätigung der Anmeldung anzunehmen.

3.       Insbesondere in den Fällen, in denen sich für den betreffenden Lehrgang mehr Teilnehmer anmelden, als im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Durchführung des Lehrganges teilnehmen können, kann die Jagdschule Anmeldungen ablehnen. Die Ablehnung erfolgt schriftlich und unverzüglich nach Eingang der Anmeldung.

4.       Der Komplettpreis ist in zwei Raten wie folgt zur Zahlung fällig: Die erste Rate in Höhe von 50 % des Komplettpreises ist mit Anmeldung, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Bestätigung der Anmeldung der Jagdschule zur Zahlung fällig. Die 2. Rate über den Restbetrag des Komplettpreises ist bis spätestens einen Monat vor Beginn des Lehrgangs auf das Konto 4072677 Bankleitzahl 542 617 00 bei der VR-Bank Südwestpfalz, der Jagdschule zu überweisen.

5.       Im Komplettpreis sind Unterbringungs- und Verpflegungskosten nicht enthalten.

6.       Wird die Durchführung des Lehrganges infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von der Jagdschule nicht zu vertretender Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Eventuell bezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurück erstattet.

7.       Die Jagdschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein von anderen Lehrgangsteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt die Jagdschule von Schadensersatzansprüchen anderer Lehrgangsteilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer allein verursachte Schäden frei. Die Jagdschule haftet lediglich für von ihr vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt auch für die Haftung für Schäden an vom Teilnehmer zum Lehrgang sowie zu sonstigen Veranstaltungen der Jagdschule mitgebrachten Waffen, Ferngläsern und dergleichen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Jagdschule beruhen, bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.

8.       Ist dem Teilnehmer eine Lehrgangsteilnahme aus wichtigem Grund nicht möglich und teilt er dies bis spätestens einen Monat vor Lehrgangsbeginn der Jagdschule durch eingeschriebenen Brief mit, erlässt ihm die Jagdschule 50 % des Komplettpreises. Bei nicht fristgerechter Mitteilung hat der Teilnehmer den vereinbarten Komplettpreis in voller Höhe zu entrichten. Vorstehende Zahlungsverpflichtungen entfallen, wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson benennt, die den Komplettpreis in voller Höhe zahlt. In diesem Fall erstattet die Jagdschule etwaige vom Teilnehmer bereits bezahlte Beträge zurück. Die Jagdschule empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Entsprechende Formulare werden auf Anforderung gerne zugesandt.

9.       Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einer aktiven und kooperativen Zusammenarbeit sowohl mit der Jagdschule, als auch mit den Lehrgangsteilnehmern. Eine ständige Anwesenheit während der Ausbildungszeit ist Pflicht, da ansonsten die Garantieansprüche keine Gültigkeit mehr haben. Die Ausbildungsvorgaben sind zu erfüllen.

10.   Bei Nichtbestehen kann der/die Betroffene einmal den Lehrgang wiederholen, den nächst erreichbaren Prüfungstermin wahrnehmen und die Jägerprüfung erneut ablegen. Kosten für die Kursgebühren entstehen nicht, lediglich die Sachkostenpauschale (Prüfungsgebühr usw.) sind zu entrichten. Diese besonderen Konditionen können nur einmal in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf diese Garantie entfällt, wenn sie nicht schriftlich per Einschreiben innerhalb von zwei Wochen ab dem Tag der mündlichen bzw. schriftlichen Prüfung (Tag des Nichtbestehens) geltend gemacht werden.

11.   Wird seitens der Jagdschule dem Teilnehmer von der Teilnahme an der schriftlichen bzw. mündlichen Jägerprüfung auf Grund seiner schlechten Leistungen in einem Vorgespräch abgeraten und tritt er trotzdem an, entfällt der Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Lehrgangsgebühren. Die kostenlose Wiederholungsausbildung wird jedoch auch in diesem Fall einmal gewährt, wobei die Prüfungsgebühren vom Teilnehmer zu tragen sind. Das Angebot der kostenlosen Wiederholungsausbildung gilt auch für einen Teilnehmer, der auf Grund seiner schlechten Leistungen und auf Anraten der Jagdschule nicht an der Jägerprüfung teilgenommen hat.

12.   Bild- und Tonaufnahmen sind während des Unterrichts nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann die Jagdschule den Teilnehmer vom weiteren Unterricht ausschließen.

13.   Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Anmeldedaten zur Bearbeitung und Verwaltung auf der EDV-Anlage der Jagdschule gespeichert werden.